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Kosten und Förderungen

Finanzielle Unterstützung

Kosten und Fördermöglichkeiten der 24-Stunden-Betreuung

Wenn ein Pflegefall eintritt, geschieht dies oft unerwartet und stellt Familien vor kurzfristige Entscheidungen. Häufig wird dabei zunächst ein Pflegeheim in Betracht gezogen. Für viele Seniorinnen und Senioren ist es jedoch der größte Wunsch, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause bietet hierfür eine geeignete Alternative. Sie ermöglicht eine individuelle und kontinuierliche Versorgung im eigenen Zuhause und kann gleichzeitig die Angehörigen entlasten. Zudem ist diese Form der Betreuung häufig kostengünstiger als ein Platz im Pflegeheim und wird in vielen Fällen durch verschiedene Förderungen unterstützt.

Kosten einer 24-Stunden-Betreuungskraft

Die Kosten für eine Betreuungskraft aus dem Ausland – zum Beispiel aus Polen oder Rumänien – können je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Eine genaue Einschätzung ist nur möglich, wenn die individuellen Anforderungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:

Wir erstellen auf dieser Basis ein persönliches und unverbindliches Angebot. Unser Preismodell ist modular aufgebaut, sodass Sie nur die Leistungen wählen und bezahlen, die tatsächlich benötigt werden.

Transparenz ist uns wichtig: Alle Kosten werden im Vorfeld klar kommuniziert – versteckte Gebühren gibt es nicht. Auch die Reisekosten der Betreuungskräfte sind bereits im Preis enthalten.

Eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause ist bei uns ab 2.800 € pro Monat brutto möglich.
Warum brutto? Von diesem Betrag können Sie verschiedene Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen abziehen, um die Finanzierung zu erleichtern.

Kosten und Förderungen

Übersicht möglicher Zuschüsse

Pflegegeld (Pflegegrad 2–5)

Die Pflegekasse zahlt monatlich Geld direkt an die Pflegebedürftigen:

Dieses Geld können Sie frei verwenden, z. B. um Angehörige oder Betreuungskräfte zu unterstützen.

Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1–5)

Monatlich 131 € für zusätzliche Unterstützung im Alltag.

Kann z. B. für Haushaltshilfe, Betreuung oder Fahrdienste genutzt werden.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
(Pflegegrad 2–5)

Wenn Angehörige verhindert sind oder Urlaub brauchen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ersatzpflege – zu Hause oder in einer Einrichtung. Sie erhalten von Promedica eine Rechnung, die den Anforderungen entspricht. 

Steuerliche Entlastung
(§35a EStG)

Das senkt die jährliche Steuerlast um bis zu 4.000€ pro Jahr (333€ im Monat).

Der Auftraggeber und damit der Rechnungsempfänger können sowohl die zu betreuende Person als auch die Kinder / Verwandte sein. Der Rechnungsempfänger kann dann die Kosten steuerlich geltend machen. 

Fordern Sie unsere unverbindliche Beratung an.